AGB`s



Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Geltungsbereich

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Mietvereinbarungen,
die Beförderungsleistung und vereinbarte Nebenleistungen von EDEL-LIMO, nachfolgend auch Auftragnehmer genannt.
Ein Vertrag kommt nur durch unsere schriftliche Bestätigung zustande.
Unsere aktuelle Preisliste sowie die beiseitig unterzeichnete Mietvereinbarung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.

2. Zustandekommen eines Vertrages

Ein Vertrag kommt nur zu Stande, wenn er von EDEL - LIMO
schriftlich bestätigt ist.
Die Auftragsbestätigung und die Tarif- und Preislisten des Auftragnehmers
sind Bestandteil dieser Vertragsbedingungen.
Der Auftraggeber erkennt die Vertragsbedingungen des Auftragnehmers
mit der Zahlung des Entgeltes vorbehaltlos an.

3. Beförderung

Die eingesetzten Fahrzeuge sind für die entgeltliche Personenbeförderung
zugelassen. Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
Die angegebene Passagierzahl bezieht sich immer auf die Anzahl
der Sitzplätze in der Fahrzeugbeschreibung.
Das Fahrzeug wird nicht zu Selbstfahrzwecken (ohne Fahrer) vermietet.


Der Auftragnehmer hat vor dem Antritt der Fahrt das Recht,
die Beförderung abzulehnen, wenn beispielsweise durch die Witterung
eine sichere Personenbeförderung nicht gewährleistet werden kann.
Treten während der Fahrt entsprechende Witterungsverhältnisse ein
oder treten Mängel am Fahrzeug auf, ist der Auftragnehmer oder
sein Erfüllungsgehilfe berechtigt, die Fahrt abzubrechen.
Die Entscheidung über einen Fahrtabbruch liegt im Ermessen des Chauffeurs.

Für den Fall eines Fahrtabbruches sorgt der Chauffeur für eine
Weiterbeförderung der Fahrgäste zum Zielort.
Die Kosten für den Weitertransport mit geeigneten Verkehrsmitteln,
beispielweise Taxen oder Mietwagen, übernimmt der Auftragnehmer.
Der Auftraggeber hat bei solchen Fällen keinen Anspruch auf Entschädigung.

Tritt der Auftragnehmer die Fahrt witterungsbedingt nicht an oder ist wegen eines Defektes am Fahrzeug der Fahrtantritt unmöglich, wird dem Auftraggeber der entrichtete Fahrpreis zurückerstattet.
Für den Fall eines Defektes am Fahrzeug ist der Auftragnehmer berechtigt ein ähnliches Ersatzfahrzeug einzusetzen, soweit dieses verfügbar ist.
Der Auftraggeber hat bei der Gestellung eines Ersatzfahrzeuges
keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten.
Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs oder des Auftragnehmers zuwider oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, dem PersBefG oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch eine Beeinträchtigung des Fahrers dar, sind der Auftragnehmer oder der Chauffeur berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen.
Ein Recht auf eine Entschädigung oder Fahrpreiserstattung ist in diesen
Fällen ausgeschlossen.

Den beförderten Personen ist es nicht erlaubt in den Fahrzeugen zu rauchen.
Ferner ist es nicht erlaubt selbst mitgebrachte Speisen oder Getränke
in der Limousine zu konsumieren.
Die Mitnahme von Haustieren in das Fahrzeug bedarf der Zustimmung
des Auftragnehmers bei Buchung der Mietsache.
Nicht bei Buchung angemeldete Haustiere werden nicht befördert.

Selbst besorgter Blumenschmuck für die Limousine darf nur mit Saugnäpfen (keine Magnetplatten) befestigt werden und die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Blumenschmuck muss für den Fall, dass sich die normale Befestigung (Saugnapf) während der Fahrt löst, mit einer weiteren Befestigung (Sicherungsseil) vorne am Fahrzeug gegen wegfliegen gesichert werden.

4. Verzögerungen

Die Höchstgeschwindigkeiten der Limousinen mit Fahrgästen sind
auf Autobahnen 120 km/h, auf Landstraßen 100 km/h und
mit Blumenschmuck 50 km/h.
Die Fahrt mit Blumenschmuck auf der Autobahn ist somit ausgeschlossen.
Bei der Pauschalpreisgestaltung sind diese Höchstgeschwindigkeiten
berücksichtigt. Ebenso Wartezeiten zum Ein- und Aussteigen und
die Wartezeiten für Trauungszeremonien oder Fototermine.

Mehrkosten durch vom Auftraggeber oder den Fahrgästen hervorgerufene Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen den Auftragnehmer zur Nachforderung der durch die Verzögerung entstandenen Mehrkosten, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden des Auftragnehmers oder einem seiner Erfüllungsgehilfen.
Berechnet wird jede halbe angefangene Stunde. Geringfügige Überschreitungen der vereinbarten Mietdauer bleiben dabei unberücksichtigt.

Der Chauffeur hat die Fahrgäste oder den Auftraggeber auf
entstehende Verzögerungen hinzuweisen.

5. Preise

Es gelten die am Tag der Buchung jeweils gültigen Preise des Auftragnehmers. Diese können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung verändert werden.
Berechnet wird grundsätzlich die Zeit ab / bis Garage. Im Fahrpreis enthalten sind der Chauffeurlohn, die gefahrenen Kilometer und die Mehrwertsteuer. Sonderleistungen sind nicht im Fahrpreis enthalten.
Sie werden, soweit möglich, auf Wunsch gegen Aufpreis ausgeführt.

Wird die gebuchte Zeit überschritten,
wird pro angefangene ½ Stunde berechnet.

Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte
Leistung. Von der vereinbarten Leistung abweichende zusätzliche Leistungen vergütet der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach den am Tag der Fahrt gültigen Preisliste des Auftragnehmers. Nutzen der Auftraggeber oder die Fahrgäste vereinbarte Leistungen nicht, obwohl diese vom Auftragnehmer angeboten werden, ist der Auftraggeber nicht berechtigt Minderung zu verlangen.

In den Angeboten, Pauschalpreisvereinbarungen und Fahrpreisen sind Spesen für den Chauffeur, Fährgebühren, Parkgebühren u. dgl. nicht enthalten.
Sollten während des Fahrauftrages Kosten dieser oder ähnlicher Art anfallen, vergütet der Auftraggeber, ersatzweise einer der Fahrgäste,
diese dem Auftragnehmer am Ende der Fahrt in der angefallenen Höhe.

6. Zahlungsbedingungen

Für die Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von ca. 33%
des vereinbarten Mietpreises zu dem vom Auftragnehmer in seiner
gestellten Mietvereinbarung/Rechnung genannten Termin erforderlich.
Der Restbetrag wird:
a) entweder so rechtzeitig auf unser Bankkonto überwiesen,
dass dieser 7 Tage vor Fahrantritt endgültig gutgeschrieben wird, oder
b) direkt bei Fahrantritt ( Abholung des ersten Gastes ) beim Chauffeur
in BAR beglichen.

Bei Nichtzahlung der Anzahlung bleibt der Mietvertrag dennoch verbindlich bestehen, es sei denn das dieser (siehe Punkt 7) schriftlich storniert wird.

Bezahlung auf offene Rechnung ist nur nach vorheriger schriftlicher
Vereinbarung möglich.

Die Nutzung von Sonderleistungen sind von einem Fahrgast
auf den vorgesehenen Formblättern aufzuzeichnen, sofern kein
Formblatt verfügbar ist, erfolgt die Aufzeichnung formlos schriftlich.

7. Vertragsstornierung

Stornierungen werden nur in Schriftform wirksam.
Fernmündliche Stornierungen gelten demnach nur dann,
wenn sie von uns schriftlich rückbestätigt werden.
Stornogebühren:
Stornierungen bis zu vier ( 4 ) Wochen vor Mietbeginn
15% des vereinbarten Mietpreises
Stornokosten bis zu zwei ( 2 ) Wochen vor Mietbeginn:
40% des vereinbarten Mietpreises
Stornokosten bis zu sieben ( 7) Tagen vor Mietbeginn:
80% des vereinbarten Mietpreises

Bei später eingehenden Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt wird
der volle vereinbarte Mietpreis in Rechnung gestellt.
Für den Eingang einer schriftlichen Stornierung zählt das Ankunftsdatum
bei uns.

Nicht in den Tarif- oder Preislisten enthaltene oder bei Zulieferern bereits
bestellte und nicht mehr stornierbare Sonderleistungen berechnet der
Auftragnehmer unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierung in
voller Höhe. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt
es auf den Eingang beim Auftragnehmer an. Bei mündlichen oder
fernmündlichen Stornierungen kommt es auf den Eingang an,
den der Auftragnehmer schriftlich bestätigt.Stornierungen per Fax,
SMS oder E-Mail werden wie fernmündliche Stornierungen bearbeitet.

Der Auftraggeber verzichtet auf das Recht einen niedrigeren
Aufwendungsersatz nachzuweisen

8. Rücktritt

Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt vom Vertrag zurückzutreten,
wenn die Durchführung der Fahrt als Folge witterungsbedingter Einflüsse,
unvorhersehbarer Ereignisse oder anderer Gründe, die eine sichere
Personenbeförderung mit den verwendeten Fahrzeugen aus Sicht
der Verantwortlichen bei EDEL LIMO nicht gewährleisten, unmöglich wird
oder der Auftraggeber oder einer der Fahrgäste eine ihm nach diesen
Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere dann,
wenn vereinbarte Zahlungen nicht geleistet sind.

9. Haftung des Auftraggebers

Blumen und Girlandenschmuck darf nur mittels “Saugnäpfen”
am Fahrzeug angebracht werden.
Für Schäden am Fahrzeug, die durch andere Befestigungsarten,
herausstehende Blumendrähte o.ä. entstehen, haftet der Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die pflegliche Behandlung
des Fahrzeuges durch Ihn und seine Gäste. Sollten am Fahrzeug durch
Ihn oder einen seiner Gäste Schäden an der Karosserie, dem Lack oder
dem Inventar entstehen, so haftet der Auftraggeber für die
entstandenen Schäden:

Lackschäden:
- durch das Anlehnen mit kratzenden Gegenständen (Gürtel usw)
- durch Berührung mit anderen Gegenständen bei Türöffnung
- Karosserieschäden:
- durch Berührung mit anderen Gegenständen bei Türöffnung
- durch das Draufstellen oder Draufsetzen von Personen
- durch das Anlehnen mit schweren Gegenständen, Körperteilen

Inventarschäden:
- durch das Beschädigen von Polstern
- durch das falsche Betätigen von elektrischen Bauteilen
- durch zu starkes Anstossen von Kristallgläsern

10. Haftung des Auftragnehmers

Eine Haftung des Auftragnehmers für den Ausfall des Fahrzeuges durch
technischen oder physischen Defekt, Unwetter wie Hochwasser,
Schneeverwehungen, Orkan usw. beschränkt sich lediglich auf
die Erstattung des bezahlten Fahrpreises.
Der Auftragnehmer kann des weiteren nicht für die folgenden
Ereignisse haftbar gemacht werden:
- Organisation eines Ersatzfahrzeuges
- Kostenübernahme für Ersatzfahrzeuge
- Schadenersatz für entgangene Fahrten oder “Fahrfreuden”
- Schadenersatz für nicht zu verwendenden Fahrzeugschmuck

Ab Windstärke 12 (120 km/h und mehr), auch in Böen, sowie bei Schneefall wird das Fahrzeug nicht mehr eingesetzt.
Der Auftraggeber muß sich dann selbst um ein Ersatzfahrzeug kümmern.

Für Schäden, die auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit
des Auftragnehmers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen, insbesondere
des Chauffeurs, zurück zu führen sind, haftet der Auftragnehmer nur,
wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit dem
Personentransport stehen.
Die Haftung für Sachschäden ist auf 500,00 € je Ereignis und
geschädigte Person begrenzt.

11. Versicherungsschutz

Für Fahrgäste und Fahrzeuge bestehen alle für ein konzessioniertes
Mietwagenunternehmen erforderlichen Versicherungen
nach den geltenden Vorschriften und Deckungssummen.

12. Gerichtsstand

50321 Brühl

13. Teilunwirksamkeit

Falls ein oder mehrere vorstehenden Punkte unwirksam sein sollte(n),
so bleiben die übrigen Punkte vollinhaltlich aufrecht.




Wesseling, den 01.01.2008
EDEL - LIMO Ihr Limousinenservice



     
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